Bundesweite Trauerbeflaggung der Bundesbehörden am 20. Dezember 2016
Beflaggungsanordnung 20.12.2016
Nach dem Vorfall auf einem Berliner Weihnachtsmarkt wehen die Flaggen an Bundesbehörden auf Halbmast.
Aus Anlass der Gewalttat am gestrigen Abend auf einem Weihnachtsmarkt in Berlin ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung für heute, Dienstag, den
20. Dezember 2016 die bundesweite Trauerbeflaggung
der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, an.