Hinweis zur bundesweiten Beflaggung am Freitag, 17. Juni 2022

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 10.06.2022

69. Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR

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Blumenkränze vor der Gedenkstätte Blumenkränze vor der Gedenkstätte (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Hans-Joachim Rickel Mahnmal für die Opfer des Volksaufstandes auf dem Friedhof Seestraße in Berlin-Wedding

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass am Freitag - dem 17. Juni 2022 - aus Anlass des Jahrestages des 17. Juni 1953 bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind.

Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe e) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.

Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter Service sowie im Kapitel "Aktuelle Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.