Beflaggung am Europatag
Beflaggungsanordnung Beflaggung 04.05.2021
Hinweis zur bundesweiten Beflaggung am 9. Mai 2021
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist darauf hin, dass am Sonntag, dem 9. Mai 2020, aus Anlass des Europatages bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Europatag gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe c) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.
Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungskalender des Bundes". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links auf der Startseite sowie im Kapitel "Aktuelle Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.