Beflaggung am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Beflaggungsanordnung Beflaggung 18.05.2023
Bundesweite Beflaggung am Dienstag, dem 23. Mai 2023
Faksimile des Grundgesetzes 1949 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass am Dienstag, dem 23. Mai 2023, aus Anlass des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai) gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe d) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.
Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter Service sowie im Kapitel "Besondere Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.