Beflaggung und Staatsakt am 23. Mai 2024 aus Anlass des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 21.05.2024

Bundesweite Beflaggung am Donnerstag, dem 23. Mai 2024

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Faksimile des Grundgesetzes 1949 Faksimile des Grundgesetzes 1949 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, aus Anlass des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen.

Das Setzen von Logo-Flaggen ist an diesem Tag nicht zulässig.

Der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe d) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist. 

Aus Anlass des 75. Jahrestages dieses bedeutenden Datums in der Geschichte der Bundesrepublik hat der Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, einen Staatsakt angeordnet. Der Staatsakt findet am 23. Mai 2024 um 12 Uhr in Berlin für etwa 1.100 geladene Gäste statt.

Neben dem Bundespräsidenten nehmen die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, der Bundeskanzler, Olaf Scholz, die Präsidentin des Bundesrates, Manuela Schwesig sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, teil. Ebenfalls eingeladen sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung und der Regierungen der Länder, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Diplomatische Korps und Jugendliche aus dem Bundesgebiet. 

Der Staatsakt wird ab 11:45 Uhr vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) live übertragen.

Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter Service sowie im Kapitel "Besondere Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.