Beflaggung am Weltschifffahrtstag in den Hafenstädten der Küstenländer
Beflaggungsanordnung Beflaggung 16.09.2020
Anordnung zum Weltschifffahrtstag am 24. September 2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für
Donnerstag, den 24. September 2020,
in den Hafenstädten der Küstenländer
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, angeordnet.
Der Weltschifffahrtstag gehört nicht zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen. Beim Weltschifffahrtstag orientiert sich die - örtlich eingeschränkte - Beflaggung an dem jährlich wechselnden und von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) festgelegten Datum. Aus diesem Anlass gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jedes Jahr eine besondere Beflaggungsanordnung heraus.
Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau undHeimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter Service so-wie im Kapitel "Besondere Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.