Beflaggung am Weltschifffahrtstag in den Hafenstädten der Küstenländer
Beflaggungsanordnung Beflaggung 20.09.2024
Anordnung zum Weltschifffahrtstag am 26. September 2024
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für Donnerstag, den 26. September 2024, in den Hafenstädten der Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, angeordnet. An diesem Tag findet auf Initiative der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) die offizielle Feier zum Weltschifffahrtstag statt.
Der Weltschifffahrtstag gehört nicht zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen. Beim Weltschifffahrtstag orientiert sich die - örtlich eingeschränkte - Beflaggung an dem jährlich wechselnden und von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) festgelegten Datum. Aus diesem Anlass gibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat jedes Jahr eine besondere Beflaggungsanordnung heraus.
Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter Service sowie im Kapitel "Besondere Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.