Akademische Grade / Amtsbezeichnungen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Anschriften und Anreden

Akademische Grade werden in Deutschland nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Zusammenhang mit einer besonderen wissenschaftlichen Leistung durch Aushändigung einer Urkunde verliehen.

Akademische Grade sind hauptsächlich "Diplom", "Bachelor", "Magister", "Master" und "Doktor". Bei "Professor" kann es sich zugleich um eine Amtsbezeichnung handeln.

Inhaber akademischer Grade werden in Anschrift und Anrede mit dem ihnen verliehenen Grad genannt. Inhaber mehrerer akademischer Grade werden in der mündlichen Anrede nur mit dem höher zu bewertenden Grad angesprochen. In der Anschrift und schriftlichen Anrede werden die akademischen Grade in abgekürzter Form verwendet (z. B. "Dr."). Gebräuchliche Doktorgrade und ihre Abkürzungen finden sich in Kapitel 4 des Ratgebers.

Akademische Grade sind keine Bestandteile des Familiennamens. Gleichwohl kann im Personalausweis und im Pass ein Doktorgrad im Feld "Familienname" eingetragen werden.

Die genaue Bezeichnung des Amtes oder des akademischen Grades ist in der jeweiligen Verleihungsurkunde aufgeführt.

Inhaber der Amtsbezeichnung "Professor" oder "Professorin" und von akademischen Graden (z. B. "Doktor" oder "Doktorin") werden in der mündlichen Anrede nur mit "Herr Professor" oder "Frau Professorin" angesprochen. In der Anschrift finden die abgekürzten Formen "Prof." und "Dr." Verwendung. In der schriftlichen Anrede wird die ausgeschriebene Form "Herr Professor" oder "Frau Professorin" verwendet.

Die weibliche Form des Doktorgrades ist dagegen in der schriftlichen und mündlichen Anrede noch weitgehend unüblich: z. B. Frau Doktor (nicht: Doktorin) Meier.