Hamburg (HH)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Staatsflagge am Hamburger Rathaus Staatsflagge am Hamburger Rathaus (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland Staatsflagge am Hamburger Rathaus

Bei Beflaggung des Rathauses wird aus der Laube die Staatsflagge und vom Balkon die Europaflagge gesetzt. 

Die staatlichen Flaggenmasten auf dem Rathausmarkt und das Rathaus sind ohne besondere Anordnung außerdem am Neujahrstag zu beflaggen. 

Ein Gesetz nach Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung ("Das Gesetz bestimmt das Nähere über die Flagge und das Wappen.") ist nicht erlassen worden. Die einzige Regelung (mit dem Rang einer Verwaltungsvorschrift) ist die Anordnung des Senats über Wappen, Flaggen und Siegel vom 21. Juni 1982.

Den Text (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nebenstehend zum Download.