Sachsen (SN)
Artikel Beflaggung
Europaflagge-Bundesflagge-Landesflagge (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
In Sachsen befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen grundsätzlich die Europaflagge und rechts davon die Bundesflagge. Die Landesflagge bzw. Landesdienstflagge schließt sich rechts daran an.
Darüber hinaus kann im Siedlungsgebiet der Sorben die Flagge der Sorben und im niederschlesischen Teil des Freistaates Sachsen die Flagge Niederschlesiens gesetzt werden.
Wird nicht ständig beflaggt, beginnt die Beflaggung bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 07:00 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang, jedoch spätestens um 19:00 Uhr. Erstreckt sich die nichtständige Beflaggung auf mehrere Tage, so sind die Flaggen am letzten der angeordneten Tage einzuholen.