Staatsbesuch

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Beim Staatsbesuch eines Staatsoberhauptes wird - neben den besuchten Gebäuden - in Berlin auch die so genannte Protokollstrecke beflaggt.

Bannerflaggen Europa-Malawi-Bund-Berlin auf dem Platz des 18. März in Berlin Bannerflaggen Europa-Malawi-Bund-Berlin auf dem Platz des 18. März in Berlin (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland Flaggen

Hierbei wird am Flughafen selbst sowie an festgelegten Straßenzügen zwischen dem Flughafen und dem Berliner Stadtzentrum auf Veranlassung des Auswärtigen Amtes abwechselnd die Europaflagge, die Flagge des Gaststaats und die Bundesflagge gehisst.

Hervorzuhebende Streckenabschnitte

Hervorzuheben sind die Streckenabschnitte am Ernst-Reuter-Platz (36 Flaggen), am Großen Stern (24 Flaggen), am Schloss Bellevue (30 Flaggen), zwischen Bundeskanzleramt und Reichstagsgebäude (26 Flaggen), an der Westseite des Brandenburger Tors auf dem Platz des 18. März (8 Flaggen in Bannerform) und entlang der Straße Unter den Linden (33 Flaggen). 

Sonstige Besuche

Im Unterschied zu einem in der protokollarischen Klassifizierung als solchem eingestuften Staatsbesuch - bei dem alle protokollarischen Ehren gewährt werden und von dem es in der Regel nicht mehr als vier pro Jahr gibt - wird bei einem offiziellen Besuch, Arbeitsbesuch, Terminbesuch oder sonstigen Besuch lediglich an den jeweils durch den Gast besuchten Gebäuden geflaggt.