Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Nur wenige Gebäude in Deutschland werden täglich beflaggt. Darüber hinaus gibt es zehn wiederkehrende Beflaggungsanlässe.

Im Gegensatz zu anderen Staaten ist in Deutschland eine tägliche bundesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen des Bundes nicht vorgesehen.

Tägliche Beflaggung nur bei wenigen Gebäuden

Ausnahmen gibt es für die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main sowie für den Bereich der Bundeswehr. Auch die beiden Amtssitze des Bundespräsidenten in Berlin und Bonn, die Dienstgebäude des Bundespräsidialamtes, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Berlin sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden täglich beflaggt.

Die übrigen Dienstgebäude des Bundes werden seit mehreren Jahrzehnten bundesweit grundsätzlich nur an besonderen, im Beflaggungserlass aufgeführten Tagen regelmäßig beflaggt, um auch dadurch die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck zu bringen und im Bewusstsein der Bevölkerung wach zu halten. Insoweit existiert in der Bundesrepublik Deutschland eine im Vergleich zu anderen Staaten zurückhaltende Beflaggungstradition. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine tägliche bundesweite Beflaggung nicht angezeigt, weil dies dazu führen würde, dass die nachfolgend genannten besonderen Tage nicht mehr hervorgehoben wären.

Hissflaggen Europa-Bund-Bund-Berlin auf halbmast vor der Gedenkstätte Neue Wache in Berlin Hissflaggen Europa-Bund-Bund-Berlin auf halbmast vor der Gedenkstätte Neue Wache in Berlin (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland Hissflaggen

Wiederkehrende Beflaggungstage

Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung legt zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen fest:

"Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen:

a) am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
b) am Tag der Arbeit (1. Mai)
c) am Europatag (9. Mai)
d) am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
e) am Jahrestag des 17. Juni 1953
f) am Jahrestag des 20. Juli 1944
g) am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
h) am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
i) am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag sowie
j) am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament.


Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt."

Im Gegensatz zu anderen Staaten ist in Deutschland eine tägliche bundesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen des Bundes nicht vorgesehen.

Ein Blick zurück

Von 1955 bis 1983 gehörte der Neujahrstag zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen.

Der 27. Januar wurde als regelmäßiger allgemeiner Beflaggungstag in die Neufassung des Beflaggungserlasses 2000 aufgenommen.

Seit 1983 gehört der Europatag zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, wobei er zunächst am 5. Mai begangen wurde, seit 2005 am 9. Mai.

Am 17. Juni wird seit 1955 geflaggt, in der Bundesrepublik zunächst zum "Tag der deutschen Einheit" (mit kleinem "d" geschrieben), nach der Wiedervereinigung zum Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR.

Der 20. Juli gehört seit 1964 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen.

Von 1955 bis 1958 war zur Erinnerung an die konstituierenden Sitzungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates am 7. September 1949 auch der 7. September als "Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes" ein regelmäßiger allgemeiner Beflaggungstag.. Mit Proklamation des Bundespräsidenten vom 11. Juni 1963 (BGBl. I S. 397) wurde dann der 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" zum "Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes" erklärt. Seit 1991 ist der 3. Oktober als "Tag der Deutschen Einheit" (mit großem "D" geschrieben) einer der regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage.