Die Standarte des Bundespräsidenten

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Die Standarte des Bundespräsidenten wird an dem Amtssitz gehisst, an dem sich der Bundespräsident aufhält.

"Die Standarte des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet, Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12" (Abschnitt I. Nr. 2 der Anordnung über die deutschen Flaggen). 

Die besondere Regelung der Flaggenführung des Bundespräsidenten bleibt durch die Bestimmungen des Beflaggungserlasses der Bundesregierung unberührt (Abschnitt I. Nr. 1 S. 2 des Beflaggungserlasses). 

Der Bundespräsident führt an Dienstkraftfahrzeugen die Standarte gemäß Abschnitt I. Nr. 2 der Anordnung über die deutschen Flaggen. Die Abmessungen sind nicht festgelegt.

Wann wird die Standarte des Bundespräsidenten wo gehisst?

Die Standarte des Bundespräsidenten wird an dem Amtssitz gehisst, an dem sich der Bundespräsident aufhält. Das "Schloss Bellevue" in Berlin ist der erste Amtssitz, die "Villa Hammerschmidt" in Bonn der zweite. Wenn der Bundespräsident lediglich einen Termin in einer anderen Stadt hat, bleibt die Standarte auf dem Dach von Schloss Bellevue gesetzt, auch wenn er sich gerade nicht in Berlin aufhält. Die Standarte auf dem Dach des Schlosses Bellevue wird nur dann eingeholt, wenn der Bundespräsident abwesend ist und er gleichzeitig an seinem neuen Aufenthaltsort eine offizielle Residenz errichtet, beispielsweise bei einem Staatsbesuch im Ausland.

Zu Ende des Staatsbesuchs wird die Standarte am Quartier des Bundespräsidenten im Ausland eingeholt und am Schloss Bellevue wieder gehisst, sobald er nach Berlin zurück gekehrt ist.