11. März

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung eines nationalen Gedenktags für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März sowie dessen jährliche Begehung ab dem Jahre 2022 beschlossen. Der Beschluss wurde im Bundesgesetzblatt am 25. Februar 2022 veröffentlicht (BGBl. I Nr. 6 S. 214).

Der 11. März knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.

Der Kampf gegen Extremismus und terroristische Gewalt, verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen als zentrale Bedrohung für die Demokratie unseres Landes ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll auch die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus gerückt werden. In diesem Zusammenhang soll der Umgang mit den Betroffenen noch empathischer und würdiger gestaltet werden. Eine solche Würdigung findet mit dem nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt ihren Niederschlag.

Am 11. März werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.