17. Juni

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage

Am 17. Juni wird der Opfer des Volksaufstandes in Ost-Berlin und der DDR im Jahr 1953 gedacht.

Jährlich wird am "Mahnmal des Volksaufstandes" auf dem Friedhof Seestraße in Berlin-Wedding durch Repräsentanten des öffentlichen Lebens in einer Gedenkstunde mit Ansprachen und einer Kranzniederlegung an die Opfer des Volksaufstandes in Ost-Berlin und der DDR am 16. und 17. Juni 1953 erinnert.

Der Aufstand gegen den von SED-Generalsekretär Walter Ulbricht verkündeten Aufbau des Sozialismus erfasste über 400 Orte und rund 600 Betriebe in der DDR; mehr als eine halbe Million Menschen beteiligten sich. Was mit der Forderung zur Rücknahme der Erhöhung von Arbeitsnormen begonnen hatte, endete im Ruf nach dem Sturz der SED-Regierung und freien Wahlen.

Nach Verhängung des Ausnahmezustandes in Ost-Berlin und in 167 der 217 Stadt- und Landkreise der DDR schlug sowjetisches Militär die Erhebung am 17. Juni 1953 blutig nieder; zu örtlichen Streiks und Demonstrationen kam es allerdings noch bis in den Juli 1953 hinein. Die SED bezeichnete den Aufstand als "faschistischen Putschversuch" und verhaftete rund 13.000 Menschen als sogenannte "Rädelsführer" und "Provokateure". Die Zahl der Todesopfer wird nach neueren Forschungen auf mehr als 125 geschätzt.

Der Juniaufstand war die erste Massenerhebung im Herrschaftsbereich der Sowjetunion nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Er leitete eine Kette von Erhebungen und Aufständen (Ungarn und Polen 1956, Tschechoslowakei 1968, Polen 1980) ein, die in die erfolgreichen Aufstände und den Sturz der kommunistischen Herrschaftssysteme in Europa 1989/90 einmündete.

Durch Gesetz vom 4. August 1953 wurde der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland zum gesetzlichen Feiertag erklärt und zehn Jahre später durch Proklamation des Bundespräsidenten Dr. h. c. Heinrich Lübke vom 11. Juni 1963 zum "nationalen Gedenktag" erhoben. Bis zur Wiederherstellung der Deutschen Einheit im Jahr 1990 wurde er als "Tag der Deutschen Einheit" begangen. Nach Wiedererlangung der Deutschen Einheit wurde der 3. Oktober zum "Tag der Deutschen Einheit" erklärt. Das Gesetz vom 4. August 1953 wurde aufgehoben, die Proklamation des Bundespräsidenten vom 11. Juni 1963 hat aber nach wie vor Gültigkeit.

Am 17. Juni werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt.