27. Januar

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Auschwitz steht symbolhaft für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

In der südpolnischen Stadt Oswiecim bei Krakau hatte die SS von April 1940 an das größte ihrer Arbeits- und Vernichtungslager bauen lassen. Es bestand aus dem Stammlager, dem drei Kilometer entfernten Lager Birkenau, in dem sich die Gaskammern und Verbrennungsöfen befanden, und 45 Zwangsarbeitslagern bei Fabriken in der Umgebung. In dem Gebiet waren bis zu 155.000 Menschen zusammengepfercht. Insgesamt wurden in Auschwitz von Anfang 1942 bis Ende 1944 schätzungsweise rund 1,5 Millionen Juden sowie viele tausend Sinti, Roma und Polen umgebracht. 

Zum 27. Januar wird im Deutsche Bundestag jährlich mit einer Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. 

Am 27. Januar werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, halbmast beflaggt.