3. Oktober

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage

Der Tag der Deutschen Einheit

Der erfolgreiche Volksaufstand in der DDR und im Ostteil Berlins im Herbst 1989, die "Friedliche Revolution", schuf die Grundlage für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands.

Vor dem Hintergrund von Reformimpulsen aus der Sowjetunion (Gorbatschows Politik von "Glasnost", "Perestrojka" und "neuem Denken") und ihrer Ablehnung durch die SED-Führung hatten sich seit dem Spätsommer 1989 Massenausreise und Massenprotest ständig verschärft. Im Oktober/November führten die Demonstrationen zum Sturz des SED-Politbüros und zur Ablösung der Regierung Stoph.

Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Am 18. März 1990 wählte die Bevölkerung der DDR in freien und geheimen Wahlen eine neue Volkskammer, die am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Grundgesetz (alte Fassung) beschloss. Vorausgegangen waren die Herstellung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 und der Abschluss der Verhandlungen zum Einigungsvertrag.

International wurde die Wiedervereinigung möglich, weil die deutsche Politik durch die Verbündeten - insbesondere von der Regierung der USA unter Präsident George Bush sen. - unterstützt wurde. Am 12. September 1990 unterzeichneten in Moskau die Außenminister der beiden deutschen Regierungen sowie der USA, der UdSSR, Frankreichs und Großbritanniens den "Zwei-plus-Vier-Vertrag", mit dem die Vier Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendeten.

Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, dass die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 beitreten würde; gleichzeitig wurde durch Kapitel 1 Artikel 2 Absatz 2 des Vertrages dieser Tag zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Er löste damit den 17. Juni als Nationalen Feiertag der Deutschen ab. 

Am 3. Oktober 1990 wurde um 00:00 Uhr erstmalig die Flagge der Deutschen Einheit auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude gehisst, zunächst jedoch an einem provisorisch errichteten Holzmast. Dieser wurde im Dezember 1990 durch einen Metallmast ersetzt, auf dessen Sockel sich die bronzene Inschrift "Deutsche Einheit 3. Oktober 1990" befindet.

Mit Blick auf das föderale Prinzip wurde zwischen den Regierungschefs der Länder und dem Bund vereinbart, dass die jährlichen Feierlichkeiten am 3. Oktober jeweils von dem Land ausgerichtet werden sollen, das den Vorsitz im Bundesrat (Länderkammer) hat. Hierdurch soll den Ländern Gelegenheit gegeben werden, eine nationale Feier aus ihrer Sicht und unter ihrer Federführung durchzuführen.

Das Protokoll Inland der Bundesregierung koordiniert die Absprachen zwischen den Verfassungsorganen des Bundes und vertritt die Interessen des Bundes gegenüber dem ausrichtenden Land.

An dem offiziellen Festakt, zu dem der Bundesrat und ein weiteres Verfassungsorgan des Bundes gemeinsam einladen, nehmen nicht nur Repräsentanten aus Politik und Gesellschaft teil, auch die Bevölkerung wird im Rahmen eines Bürgerfestes und des Festaktes (vertreten durch Bürgerdelegationen) in die Feierlichkeiten mit einbezogen.

Am Tag der Deutschen Einheit werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt.