Nationale Gedenk- und Feiertage

Kalenderausschnitt mit blauer Stecknadel

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Offizielle Gedenk- und Feiertage gehören zu den Symbolen, durch die sich ein Staat öffentlich darstellt.

Durch sie werden kollektiv erlebte Schlüsselereignisse oder -erfahrungen als für die Gegenwart bedeutsam und erinnerungswürdig hervorgehoben. In der gemeinsamen Erinnerung werden an konkreten historischen Erfahrungen die Grundwerte, welche die Staats- und Verfassungsordnung fundieren, anschaulich und erlebbar. Damit tragen Gedenk- und Feiertage auch zur Konsensbildung und Identifikation mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei.

Für den Schutz einzelner Feiertage sind die Länder zuständig. Das Grundgesetz enthält keine ausdrücklichen Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes für das Feiertagsrecht. Aufgrund seiner Stellung als Staatssymbol bildet der nationale Feiertag jedoch eine Ausnahme: Der "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober ist kraft Natur der Sache durch Bundesrecht im Einigungsvertrag geregelt.

Zwei Gedenktage wurden wegen ihrer besonderen Bedeutung durch Proklamationen des Bundespräsidenten eingeführt: Der 27. Januar als "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" und der 17. Juni als "Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes". Weitere Gedenktage, die bei der Repräsentation des Staates eine wichtige Rolle spielen, sind der 20. Juni, der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, der 20. Juli, an dem des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und der Opfer gedacht wird, und der Volkstrauertag.

Mediathek: Film "Gedenken in Deutschland" (barrierefrei)